Aktuelles

Studierende der Technischen Hochschule Ingolstadt, die mindestens im 2. Semester sind, können sich ab sofort via PRIMUSS für das Oskar-Karl-Forster Stipendium bewerben. Das Stipendium wird unter Berücksichtigung der genannten Richtlinien nach dem Windhundprinzip vergeben.

Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Je nach Anforderungen werden Lernmittel wie z. B. Bücher, Software oder auch Laptops/Tablets gefördert. Die Notwendigkeit muss durch eine zuständige Lehrperson bestätigt werden. 

Für Promovierende werden im Sinne der Abschlussförderung ausschließlich Druckkosten für Dissertationen gefördert.

Was wird nicht gefördert?

z. B. Druckkosten (außer bei Dissertationen), Drucker, Smartphones

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie:

  • mindestens im 2. Semester studieren (Bachelor, Master oder Promotion) und an der THI eingeschrieben sind
  • sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht im Urlaubssemester befinden
  • finanzielle Bedürftigkeit nachweisen können
  • das Oskar-Karl-Forster-Stipendium bislang noch nicht erhalten haben (eine Vergabe ist einmal pro Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium möglich)

    Hinweis: Die Vergabe erfolgt unabhängig von Konfession und Staatsangehörigkeit

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (elektronische Unterschrift möglich)
  • Kostenzusammenstellung der Lernmittel inkl. Gutachten/Befürwortung eines zuständigen Lehrpersonals hinsichtlich Ausgaben
  • Nachweise zur Bedürftigkeit
    • Studierende: BAföG-Bescheid
    • Promovierende: Einkommenssteuerbescheid (Einkommensobergrenze: 1.800,- brutto mtl.)
  • im Nachgang: Rechnung (ausgestellt auf den Antragsteller)

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

  1. Antrag einreichen
    Sie reichen das Bewerbungsformular mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum oben genannten Termin in PRIMUSS ein. Anträge per Post können nicht berücksichtigt werden.
  2. Rückmeldung erhalten
    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist.
  3. Lernmittel kaufen
    Sie kaufen die im Antrag aufgeführten Lernmittel und reichen die Rechnung ein. Die Rechnung muss auf Ihren Namen ausgestellt sein.

    Hinweis: Es können auch Zuschüsse ausgezahlt werden, wenn das Lernmittel bereits erworben wurde. Die Rechnung darf jedoch nicht älter als 1 Jahr sein. 

  4. Auszahlung
    Nach Prüfung der eingereichten Rechnungen wird der bewilligte Betrag auf Ihr Konto überwiesen.

Kontaktmöglichkeiten

E-Mail: stipendium@thi.de